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Das Märchen von den sieben Schwaben

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Das aber glaubte der Junker nicht, sondern blieb bei seiner Meinung, sie seien Strolche und Diebsgesindel, und ließ sie in das Häusle, das ist ins Gefängnis stecken.   'So  geht's  in  Schnitzlebutz  Heusle,  Doh  singet  und  tanzet  die  Meusle Und bellet die Schnecken im Heusle -'   hat der Blitzschwab im Häusle gesungen, aber ganz still, wie ein Mäusle.   Es hatte aber der Junker erst Tags zuvor, da ihn das Zipperlein plagte, den löblichen Entschluß gefaßt, ein Zuchthaus zu stiften zum Schrecken aller  Gauner  und  Tagediebe,  zu  Nutz  und  Frommen  der  Bürgerschaft und  zur  Aufklärung  des  gemeinen  Volkes.  Da  kamen  ihm  die  sieben Schwaben eben recht. Sonst war er ein gar frommer und milder Herr, der sogar  seinen  eigenen  Bauern  nicht  mehr  Wolle  abschor,  als  er  eben nötig hatte, um sich selbst warm zu kleiden. Befahl daher auch, daß man den Gefangenen Nahrung reichen solle, so weit sie des bedürften. Der Spiegelschwab aber, der ihn wohl kannte und wußte, daß Schmalhans in dessen Küche und Keller hauste, legte seinen Plan darauf an, welchen er den Gesellen mitteilte. Wie also der Scherg mittags eine große Pfanne voll  kleiner  Klöße,  die  sie  Milchspätzle  nennen,  brachte,  sprach  der Blitzschwab   zum   Knöpflesschwaben:   'Die   ghairet   wohl   for   di?'   Der Scherg  meinte,  das  sei  wohl  für  alle  genug.  Der  Knöpflesschwab  aber sagte, er wolle lugen, ob's für ihn lange, setzte sich und aß die Pfanne allein  aus,  so  daß  kein  Krümchen  noch  Bröckchen  übrigblieb.  Der Scherg  erschrak  und  lief  zum  Junker,  meinend,  man  müsse  für  die Landstreicher  eine  ganze  Braupfanne  voll  Spätzle  auf  einmal  kochen, und das sei, dünke ihn, noch nicht genug. Da ging der Junker von und auf Kronburg in sich und meinte, er sei dem schwäbischen Kreis und der Menschheit  kein  so  großes  Opfer  schuldig,  daß  er  sich  aushungern lassen  sollte  in  seinem  Schloß  um  einiger  weniger  Strolche  willen. Stracks wurden die sieben in Freiheit gesetzt, nur daß ihnen der Junker noch einen Steckbrief mit auf  den Weg gab, um andere Behörden und Kerkerknechte   pflichtschuldigst   vor   des   Knöpflesschwaben   großer Freßsucht zu warnen.   Nach mehr als einem andern Abenteuer, das zu viel wäre zu erzählen, gelangten  die  Schwaben  an  einen  großen  See,  und  da  sagte  der Seehaas,  der  ihn  gleich  erkannte:  'Des  ischt  der  Bodesee.'  An  dessen Ufer  sollte,  wie  die  Sage  ging,  das  gefährliche  Ungeheuer  hausen, welches   zu   bekämpfen   und   zu   erlegen   die   sieben   Schwaben   sich bekanntlich  fest  vorgenommen  hatten.  Da  sie  nun  des  Sees  ansichtig geworden und zugleich des Waldes, in dem das Ungeheuer sich aufhielt, man    wußte    nicht,    war    es    ein    greulicher    Lindwurm    oder    ein feuerspeiender Drache, so fiel ihnen zumeist das Herz in die Hosen, sie machten    Halt    und    zündeten    ein    Feuerlein    an,    auf    daß    der Knöpflesschwab  noch  zu  guter  Letzt  (denn  wer  konnte  wissen,  ob  das Untier sie nicht allesamt mit Haut und Haar verschlingen werde, mit oder
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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